Französische Unternehmen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse beim Handels- und Gesellschaftsregister einzureichen.
Französische Unternehmen sind verpflichtet, jährlich eine Hauptversammlung abzuhalten und genaue Protokolle über die Versammlungen und Beschlüsse zu führen.
Französische Unternehmen müssen einen gesetzlichen Vertreter ernennen und einen eingetragenen Firmensitz in Frankreich unterhalten.
Die Kosten für die Gründung einer französischen Firma variieren je nach Art der Firma und den erforderlichen Dienstleistungen. Normalerweise umfassen die Kosten Regierungsgebühren, Anwaltskosten, Notargebühren und Veröffentlichungsgebühren. Es ist ratsam, sich für eine genaue Schätzung ein Angebot von einem professionellen Dienstleister einzuholen.